Nebenkläger
Nimm katılan, wenn die Person nach geltendem Verfahrensrecht als Nebenkläger zugelassen ist; müdahil, wenn ein älterer Text oder das Schrifttum die überlieferte Bezeichnung führt. Im Zweifel entscheidet, ob der Gesetzeswortlaut gefragt ist oder die überlieferte Bezeichnung.
Der Verletzte, der Geschädigte und der wirtschaftlich Verantwortliche können sich der öffentlichen Klage anschließen, solange die erste Instanz noch nicht entschieden hat. Nimmt das Gericht den Antrag an, heißt die Person katılan; Schrifttum und viele Entscheidungen sagen weiterhin müdahil. Wichtig ist die Abgrenzung nach unten, denn wer nur Anzeige erstattet, ist şikâyetçi und hat weniger Rechte, und wer verletzt ist, ist mağdur. Erst der angenommene Antrag macht aus dem Verletzten den Nebenkläger, und erst dann darf sein Anwalt Rechtsmittel einlegen. Im Rechtsmittelzug lässt sich der Anschluss nicht mehr nachholen.
Der Anzeigende heißt şikâyetçi und ist noch kein Nebenkläger; der Verletzte heißt mağdur.
Erst die Annahme des Antrags durch das Gericht verleiht die Stellung des katılan.
Der Anwalt des Nebenklägers heißt vekil und niemals müdafi.
Der Anschluss gehört in die erste Instanz und kann im Rechtsmittelverfahren nicht erklärt werden.
Opferrechte hängen an einem angenommenen Antrag, nicht an einer Anzeige. Wird der Anzeigende als Nebenkläger übersetzt, liest das Gericht, ihm stünden Akteneinsicht und Rechtsmittel zu, die er nicht hat. Umgekehrt verliert ein zugelassener Nebenkläger seine Frist, wenn die Übersetzung ihn zum bloßen Beschwerdeführer herabstuft.
Das Institut des Nebenklägers hat im Türkischen zwei Namen und mehrere Nachbarn, und die automatische Übersetzung greift bei „Nebenkläger“ gern zu şikâyetçi, dem Wort für den Anzeigenden. Damit verliert die Person genau die Rechte, die der Anschluss ihr verschafft hat. Ein Rechtsmittel, das sie einlegen darf, erscheint im Text als unzulässig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.