Pflichtverletzung
yükümlülük ihlali passt für die Verletzung einer Pflicht; sözleşmeye aykırılık ist enger auf Vertragswidrigkeit bezogen.
Deutsch verwendet Pflichtverletzung breit, vertraglich und gesetzlich. Türkisch braucht den Anker: yükümlülük ihlali ist allgemein verständlich, sözleşmeye aykırılık vertraglich enger, borca aykırılık schuldrechtlich fachnäher. Die Wahl hängt davon ab, ob eine konkrete Vertragspflicht, eine gesetzliche Pflicht oder das Schuldverhältnis insgesamt gemeint ist.
Pflichtverletzung nicht immer mit sözleşmeye aykırılık übersetzen; gesetzliche Pflichten fallen sonst heraus.
İhlal braucht ein Bezugswort, sonst bleibt unklar, welche Pflicht verletzt wurde.
Kusur ist Verschulden oder Fehler, nicht die Pflichtverletzung selbst.
Eine Schadensersatznorm, ein Vertrag, eine Compliance-Klausel: erst die Quelle der Pflicht bestimmen. Vertraglich kann sözleşmeye aykırılık passen. Allgemeiner ist yükümlülük ihlali. Für schuldrechtliche Argumentation ist borca aykırılık oft präziser.
Bei Pflichtverletzung wählt die Maschine oft kusur oder nur ihlal. Dadurch verschwimmt, ob eine Pflicht verletzt wurde oder ob schon Verschulden vorliegt. Für Schadensersatz ist genau diese Stufe entscheidend.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.