Scheidung
Nimm boşanma, wenn die Scheidung als solche gemeint ist; anlaşmalı boşanma, wenn die Eheleute sich über die finanziellen Folgen und die Lage der Kinder geeinigt haben; çekişmeli boşanma, wenn über Schuld, Unterhalt oder Sorge gestritten wird. Im Zweifel entscheidet, ob eine gerichtlich gebilligte Einigung vorliegt.
Der allgemeine Scheidungsgrund des türkischen Rechts ist die Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft; daneben stehen besondere Gründe wie Ehebruch, Lebensnachstellung und Verlassen. Die einvernehmliche Scheidung ist kein eigener Grund, sondern eine Vermutung: hat die Ehe mindestens ein Jahr gedauert und beantragen beide gemeinsam oder erkennt einer die Klage des anderen an, gilt die Gemeinschaft als zerrüttet. Das Gericht hört beide persönlich an und prüft die Vereinbarung über die finanziellen Folgen und die Lage der Kinder; über die Auseinandersetzung des Güterstands müssen sie sich dafür nicht einigen. Billigt das Gericht die Vereinbarung nicht, wird das Verfahren streitig. Die einjährige Frist des türkischen Rechts knüpft an die Dauer der Ehe, die deutsche an das Getrenntleben. Wer beide verwechselt, rechnet dem Mandanten eine Wartezeit vor, die es nicht gibt.
Ayrılık ist die gerichtlich angeordnete Trennung und keine Scheidung.
Die einjährige Frist knüpft an die Dauer der Ehe, nicht an ein Getrenntleben.
Der allgemeine Scheidungsgrund heißt evlilik birliğinin temelinden sarsılması; eine Bildung mit dem Wort für Zerbrechen trifft ihn nicht.
Terk bezeichnet das Verlassen als besonderen Scheidungsgrund und nicht die Trennung im Allgemeinen.
Ein Scheidungsurteil wird im Ausland anerkannt oder eben nicht, und der Text sagt, welches Verfahren gelaufen ist. Wird die einvernehmliche Scheidung als streitige übersetzt, sucht die anerkennende Stelle nach einer Beweisaufnahme, die nie stattgefunden hat. Und wer die gerichtliche Trennung als Scheidung wiedergibt, erklärt einen noch Verheirateten für geschieden.
Trennung und Scheidung fallen der automatischen Übersetzung ineinander, und für „Scheidung“ erscheint bisweilen ayrılık, die gerichtlich angeordnete Trennung. Die Ehe besteht dort weiter, und sämtliche Folgen der Scheidung bleiben aus. Ob die Eheleute sich geeinigt haben, markiert sie ohnehin nicht, denn das steckt im deutschen Wort nicht drin.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.