Sorgerecht
Nimm velayet, wenn das Sorgerecht als Recht und Pflicht der Eltern gemeint ist; ortak velayet, wenn beide Eltern es nach der Scheidung gemeinsam ausüben. Im Zweifel entscheidet, ob die Sorge bei einem oder bei beiden Elternteilen liegt.
Während der Ehe steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu. Nach der Scheidung überträgt das Gericht es im Regelfall einem Elternteil; der andere behält das Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind und zahlt Kindesunterhalt. Das gemeinsame Sorgerecht ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, die Rechtsprechung lässt es zu, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Deutschland geht den umgekehrten Weg, denn dort bleibt die gemeinsame Sorge nach der Scheidung die Regel. Wer einen deutschen Beschluss überträgt, transportiert also eine Regel in ein System, in dem sie die Ausnahme ist, und muss das im Text sichtbar machen.
Vesayet ist die Vormundschaft und greift erst, wenn kein Elternteil das Sorgerecht hat.
Kayyımlık ist die Pflegschaft für bestimmte Geschäfte und ersetzt das Sorgerecht nicht.
Das Umgangsrecht heißt kişisel ilişki kurma hakkı und steht dem Elternteil ohne Sorgerecht zu.
Velayet umfasst Person und Vermögen des Kindes; eine Bildung nur mit dem Wort für Erziehung greift zu kurz.
Reisepass, Schulwahl, Umzug ins Ausland: alles hängt daran, wer die Sorge trägt. Wird das gemeinsame Sorgerecht eines deutschen Beschlusses schlicht als Sorgerecht übersetzt, liest das türkische Gericht eine Alleinsorge und fragt, welcher Elternteil gemeint ist. Und wer die Vormundschaft einsetzt, entzieht beiden Eltern auf dem Papier ihre Stellung.
Sorge und Vormundschaft liegen im Türkischen weit auseinander, und die Maschine wechselt bei „Sorgerecht“ gelegentlich zu vesayet. Damit steht im Text, dass kein Elternteil mehr sorgeberechtigt ist und ein Vormund bestellt wurde. Ob die Sorge einem oder beiden zusteht, markiert sie ohnehin nicht, denn das deutsche Wort sagt es nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.