Verzug
temerrüt ist der rechtliche Verzug; gecikme ist nur die tatsächliche Verspätung.
Deutsch meint mit Verzug nicht jede Verspätung, sondern einen rechtlichen Zustand mit Folgen wie Zinsen, Schadensersatz oder Rücktrittsrechten. Türkisch verwendet dafür temerrüt. Gecikme beschreibt nur, dass etwas spät geschieht. In Verträgen und Klagen entscheidet der Begriff darüber, ob eine Rechtsfolge ausgelöst wird oder nur ein Zeitproblem beschrieben ist.
Verzug nicht mit gecikme übersetzen, wenn Mahnung, Fälligkeit oder Rechtsfolgen gemeint sind.
Verzugszinsen heißen im Zivilrecht regelmäßig temerrüt faizi, nicht bloß gecikme faizi.
Temerrüt setzt je nach Kontext mehr voraus als eine tatsächliche Verspätung.
Eine Mahnung, eine Verzugszinsforderung, eine Rücktrittserklärung: temerrüt ist der rechtliche Schalter. Gecikme reicht für Lieferverzögerung im Tatsachenteil. Sobald Zinsen, Schadensersatz oder Fristsetzung folgen, gehört temerrüt geprüft.
Wörtlich wird Verzug häufig zu gecikme. Das klingt nur nach Verspätung und unterschlägt die Rechtsfolgen des temerrüt, besonders Zinsen und Ersatzansprüche.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.