Vollmacht
temsil yetkisi meint die Vertretungsmacht; vekâletname meint die Vollmachtsurkunde.
Deutsch bündelt in Vollmacht oft Befugnis und Urkunde. Türkisch trennt sauberer: temsil yetkisi ist die Vertretungsmacht, vekâletname das Dokument, das sie nachweist. Vekâlet bezeichnet eher Mandat oder Auftragsverhältnis. Wer alles als vekâletname übersetzt, macht aus der rechtlichen Befugnis zu schnell ein Schriftstück.
Vollmacht nicht pauschal mit vekâletname übersetzen; das ist häufig nur die Urkunde.
Vertretungsmacht ist temsil yetkisi, nicht automatisch vekâlet.
Anwaltsvollmacht kann vekâletname heißen, aber die konkrete Prozessbefugnis bleibt yetki oder özel yetki.
Eine Unterschrift, eine Registeranmeldung, ein Prozessvergleich: wichtig ist, ob jemand rechtlich handeln darf oder nur eine Urkunde vorliegt. Temsil yetkisi prüft die Befugnis. Vekâletname benennt den Nachweis. In Schriftsätzen muss diese Trennung stehen bleiben.
Bei Vollmacht greift automatische Übersetzung fast reflexartig zu vekâletname. Dadurch wird aus der Befugnis eine Urkunde; bei Stellvertretung, Registerfragen oder Prozesshandlungen kann genau das die rechtliche Prüfung verschieben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.