Vollstreckungstitel
Nimm ilam, wenn der Titel die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung ist; ilam niteliğindeki belge, wenn eine Urkunde gemeint ist, die das Gesetz einem Urteil gleichstellt. Im Zweifel entscheidet, ob ein Gericht entschieden hat oder ob eine andere Stelle die Urkunde errichtet hat.
Deutsch besitzt einen Oberbegriff, das Türkische besitzt eine Aufzählung. Vollstreckt wird entweder aus einem ilam, also aus der Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung, oder aus einer Urkunde, die das Vollstreckungsrecht ausdrücklich gleichstellt. Zu diesen Urkunden zählen unter anderem der vor Gericht geschlossene Vergleich, das Anerkenntnis, die von einem Notar errichtete Urkunde über ein Schuldanerkenntnis und die Bürgschaftserklärung vor dem Vollstreckungsamt. Alles, was nicht auf dieser Liste steht, führt in die titellose Vollstreckung, und daran hängt der ganze weitere Ablauf: mit Titel ergeht ein icra emri und ein Widerspruch stoppt nichts, ohne Titel ergeht ein ödeme emri und ein Widerspruch stoppt alles.
Ilam ist die Ausfertigung, nicht die Entscheidung selbst; diese heißt hüküm oder karar.
Ein Sammelbegriff für alle Titel fehlt; Neubildungen wie „icra edilebilir belge“ sind keine Begriffe des Rechts, das die Urkunden einzeln aufzählt.
Icra emri ist nicht der Titel, sondern die Aufforderung, die das Vollstreckungsamt dem Schuldner nach Vorlage des Titels zustellt.
Ödeme emri gehört in die titellose Vollstreckung; wer damit den Vollstreckungstitel übersetzt, vertauscht die beiden Verfahrensarten.
Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung, und mit dem falschen Wort keine Titelvorlage. Ein Schriftsatz, der die Ausfertigung des Urteils meint, aber allgemein von einer vollstreckbaren Urkunde spricht, zwingt das Vollstreckungsamt zur Rückfrage. Umgekehrt verspielt ein Gläubiger, dessen notarielles Schuldanerkenntnis wie ein gewöhnlicher Vertrag übersetzt wird, genau den Vorsprung, den ihm das Gesetz einräumt.
Wo das Deutsche mit „Vollstreckungstitel“ einen Oberbegriff setzt, kennt das Türkische nur eine Aufzählung, und die Maschine schließt die Lücke durch eine wörtliche Neuschöpfung aus den Bausteinen Vollstreckung und Überschrift. Solche Wörter stehen in keinem Gesetzestext. Der Leser sucht anschließend nach einem Institut, das es nicht gibt, statt nach der Ausfertigung, die er längst in der Hand hält.