Vormundschaft
Nimm vesayet, wenn die Vormundschaft als Einrichtung und als Rechtsverhältnis gemeint ist; vasilik, wenn das Amt des Vormunds selbst bezeichnet wird. Im Zweifel entscheidet, ob vom Schutzverhältnis oder vom Amt die Rede ist.
Der vasi hat alle Interessen des Mündels zu wahren, in der Person wie im Vermögen, und vertritt ihn bei Rechtsgeschäften. Davon zu trennen ist der kayyım, der nur für bestimmte Geschäfte oder für die Verwaltung eines Vermögens bestellt wird; die Vorschriften über den Vormund gelten für ihn entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ein Drittes ist der yasal danışman, dessen Zustimmung der Betroffene für einzelne Geschäfte braucht. Deutsch hat für alle drei eigene Wörter, nämlich Vormund, Pfleger und Beistand, legt „Vormundschaft“ umgangssprachlich aber über alles. Und die Vormundschaft setzt voraus, dass niemand die elterliche Sorge innehat.
Kayyımlık ist die Pflegschaft für bestimmte Geschäfte oder für eine Vermögensverwaltung.
Velayet ist das Sorgerecht der Eltern; solange es besteht, wird keine Vormundschaft angeordnet.
Yasal danışmanlık ist die Beistandschaft und beschränkt nur einzelne Geschäfte.
Vasi ist die Person, vesayet das Verhältnis; ein Beschluss bestellt einen vasi und ordnet vesayet an.
Behörden verlangen für jedes Rechtsgeschäft eines Minderjährigen den Nachweis, wer ihn vertreten darf. Wird die Pflegschaft für ein einzelnes Grundstücksgeschäft als Vormundschaft übersetzt, erscheint ein Vertreter mit umfassender Macht, und ein Register trägt um, was niemand übertragen durfte. Umgekehrt reicht die Pflegschaft nicht, wo das Gesetz einen Vormund verlangt.
Wo Eltern fehlen, greift ein anderes Institut, und maschinelle Übersetzung greift zum falschen: für „Vormundschaft“ liefert sie mitunter velayet, das Sorgerecht der Eltern. Ein Beschluss über ein elternloses Kind behauptet damit eine elterliche Sorge, die es nicht gibt. Zwischen dem Vormund für alle Angelegenheiten und dem Pfleger für ein einzelnes Geschäft unterscheidet sie ebenfalls nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.