Zwangsvollstreckung
cebrî icra für die staatlich erzwungene Durchsetzung eines Titels. İcra takibi ist das konkrete Verfahren, haciz nur die Pfändung. Entscheidend ist, ob der Oberbegriff oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme gemeint ist.
Zwangsvollstreckung meint die staatliche Durchsetzung eines titulierten Anspruchs gegen den Willen des Schuldners, etwa durch Pfändung, Räumung oder Verwertung. Türkisch ist cebrî icra der fachliche Oberbegriff. İcra takibi bezeichnet stärker das laufende Verfahren, ilamlı icra die titelgestützte Vollstreckung, haciz nur eine Maßnahme. Wer alles als haciz übersetzt, verkürzt das Verfahren.
Zwangsvollstreckung ist cebrî icra, nicht nur haciz.
İcra takibi ist das Vollstreckungsverfahren, aber nicht jeder Satz braucht diesen Verfahrensbegriff.
Vollstreckungstitel je nach Kontext als ilam oder ilam niteliğinde belge wiedergeben.
Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren nicht vermischen.
Titel, Schuldner, Pfändung, Räumung: hier muss der Oberbegriff stehen. Haciz erfasst nur eine Maßnahme. Für Vollstreckungsauftrag, Titel und Vollstreckungsorgan trägt cebrî icra den staatlichen Durchsetzungszwang als Ganzes.
Automatische Übersetzung macht aus Zwangsvollstreckung oft zorla icra oder direkt haciz. Das klingt untechnisch oder verengt alles auf Pfändung. In einem Vollstreckungsauftrag trägt cebrî icra den staatlichen Durchsetzungszwang als Oberbegriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.