Abtretung
Nimm „engedményezés“, wenn eine Forderung abgetreten wird. „Átruházás“ ist allgemeine Übertragung; „jogátruházás“ passt für Rechte, aber nicht automatisch für Forderungen.
Deutsch „Abtretung“ ist im Forderungskontext technisch. Ungarisch „engedményezés“ hält genau diesen Forderungsbezug. „Átruházás“ ist zu allgemein und kann jede Übertragung meinen. Bei Einwendungen des Schuldners, Sicherheiten und Inkasso muss der Gläubigerwechsel sichtbar bleiben.
„Forderung abtreten“ heißt „követelést engedményezni“.
„Abtretungsvertrag“ ist „engedményezési szerződés“.
„Átruházás“ nur verwenden, wenn keine spezielle Forderungsabtretung gemeint ist.
Finanzierung, Sicherheiten, Inkasso, Insolvenz: „engedményezés“ hält den Forderungswechsel fest. Allgemeine Übertragung reicht nicht, wenn Schuldnerbenachrichtigung, Einwendungen oder Rangfragen geregelt sind.
Bei „Abtretung“ liefert die Maschine gern „átruházás“. Das macht aus dem Gläubigerwechsel eine beliebige Übertragung und verliert den Forderungsbezug.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.