Aufrechnung
Nimm „beszámítás“, wenn gegenseitige Forderungen rechtlich miteinander verrechnet werden. „Elszámolás“ ist Abrechnung; „kompenzáció“ allgemeiner Ausgleich.
Deutsch „Aufrechnung“ ist mehr als Rechnen. Ungarisch „beszámítás“ bezeichnet die rechtliche Verrechnung gegenseitiger Forderungen. „Elszámolás“ kann nur die Abrechnung bedeuten und trägt die Gestaltungs- oder Einwendungswirkung der Aufrechnung nicht sicher.
„Mit einer Forderung aufrechnen“ heißt „követeléssel beszámítani“.
„Aufrechnung erklären“ ist „beszámítást közölni“ oder „beszámításra hivatkozni“.
„Elszámolás“ nicht verwenden, wenn die Forderung durch Aufrechnung erlöschen soll.
Zahlung, Werkvertrag, Miete, Insolvenz: „beszámítás“ entscheidet, ob Forderungen rechtlich verrechnet werden. „Elszámolás“ bleibt Abrechnung und ersetzt die Aufrechnungswirkung nicht.
Bei „Aufrechnung“ wird häufig „elszámolás“ erzeugt. Dann steht nur Abrechnung im Text, nicht die rechtliche Verrechnung gegenseitiger Forderungen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.