Klage
Nimm „kereset“, wenn die gerichtliche Klage als Rechtsschutzbegehren gemeint ist. „Keresetlevél“ ist die Klageschrift; „per“ bezeichnet das Verfahren.
Deutsch „Klage“ kann Begehren, Schriftsatz oder Verfahren meinen. Ungarisch trennt das sauberer: „kereset“ ist das Rechtsschutzbegehren, „keresetlevél“ das Dokument, „per“ das Verfahren. In Fristen, Tenor und Verfahrensstand darf diese Trennung nicht verwischen.
„Klage einreichen“ heißt „keresetlevelet benyújtani“.
„Klage erheben“ kann „keresetet indítani“ oder „pert indítani“ heißen, je nach Blick auf Begehren oder Verfahren.
„Per“ nicht verwenden, wenn nur die Klageschrift oder der Antrag gemeint ist.
Schriftsatz, Urteil, Fristberechnung: hier muss klar sein, ob Begehren, Klageschrift oder Verfahren gemeint ist. „Kereset“, „keresetlevél“ und „per“ dürfen nicht ineinanderfallen.
Pauschal übersetzt wird „Klage“ schnell zu „per“. Damit wird das Klagebegehren oder die Klageschrift zum ganzen Verfahren, was Fristen und Anträge verschieben kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.