Verzug
Nimm „késedelem“, wenn rechtlicher Verzug gemeint ist. „Adósi késedelem“ ist Schuldnerverzug; „jogosulti késedelem“ Gläubigerverzug; „késés“ nur allgemeine Verspätung.
Deutsch „Verzug“ ist rechtlich aufgeladen. Ungarisch „késedelem“ trägt diesen Rechtsfolgenbezug, während „késés“ nur eine Verspätung beschreibt. Zudem muss Schuldnerverzug von Gläubigerverzug getrennt werden, weil Zinsen, Haftung und Leistungsgefahr unterschiedlich anknüpfen.
„In Verzug geraten“ heißt „késedelembe esni“.
„Verzugszinsen“ sind „késedelmi kamat“.
„Késés“ reicht für Alltagsverspätung, aber nicht für rechtlichen Verzug in Verträgen oder Klagen.
Zahlungsfrist, Liefertermin, Mahnung: „késedelem“ ist mehr als Verspätung. Schuldnerverzug und Gläubigerverzug müssen getrennt werden, weil Zinsen, Haftung und Folgeansprüche daran hängen.
Bei „Verzug“ liefert die Maschine oft nur ein neutrales Wort für Verspätung. Dann fehlt die rechtliche Wirkung von „késedelem“, besonders bei Verzugszinsen und Mahnung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.