Willenserklärung

jognyilatkozat
Substantiv · Juristisch

Nimm „jognyilatkozat“, wenn eine rechtserhebliche Willenserklärung gemeint ist. „Nyilatkozat“ ist nur Erklärung allgemein; „akaratnyilatkozat“ betont den Willen, aber nicht immer den Standardbegriff.

jognyilatkozat
rechtserhebliche Erklärung mit rechtsgeschäftlicher Wirkung.
nyilatkozat
Erklärung allgemein, ohne zwingenden Rechtsfolgenklang.
akaratnyilatkozat
Willensäußerung, stärker auf den Willen als auf die rechtliche Wirkung bezogen.
Mehr dazu
Warum

Deutsch „Willenserklärung“ meint eine Erklärung, die rechtliche Wirkung auslösen soll. Ungarisch „jognyilatkozat“ trägt genau diesen Rechtsfolgenbezug. „Nyilatkozat“ kann zu allgemein sein, „akaratnyilatkozat“ erklärt den Willen, trifft aber nicht immer den juristischen Standardton.

Typische Fehler

„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt „jognyilatkozatot tenni“.

„Empfangsbedürftige Willenserklärung“ kann „címzett jognyilatkozat“ heißen.

„Nyilatkozat“ nicht verwenden, wenn Wirksamkeit, Zugang oder Anfechtung der Erklärung entscheidend ist.

Beispiele
Willenserklärung abgeben jognyilatkozatot tenni
empfangsbedürftige Willenserklärung címzett jognyilatkozat
Willenserklärung anfechten jognyilatkozatot megtámadni
Erklärung nyilatkozat
Zugang der Erklärung a jognyilatkozat közlése
Worauf es ankommt

Vertragsschluss, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung: die Erklärung ist rechtsfolgenrelevant. „Jognyilatkozat“ trägt diese Wirkung, „nyilatkozat“ bleibt bloße Erklärung.

Was die Maschine übersieht

Bei „Willenserklärung“ greift die Maschine oft zu „nyilatkozat“. Dann fehlt der rechtsgeschäftliche Charakter der „jognyilatkozat“.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.