Zwangsvollstreckung
majburiy ijro für die staatlich erzwungene Durchsetzung eines Titels. ijro allein heißt nur Vollzug oder Ausführung; qarzni undirish ist enger und betrifft vor allem Geldforderungen.
Deutsch „Zwangsvollstreckung“ verbindet einen vollstreckbaren Titel mit staatlichem Zwang. Usbekisch muss diese Zwangsdimension sichtbar machen. majburiy ijro ist mehr als bloße Ausführung, weil Vollstreckungsorgane gegen den Schuldner vorgehen können. ijro hujjati bezeichnet den Titel, ijro ishi das Verfahren, qarzni undirish nur die Beitreibung einer Forderung. Die falsche Wahl verschiebt schnell die Ebene.
„Zwangsvollstreckung betreiben“ nicht nur mit ijro qilish wiedergeben; das kann bloße Ausführung heißen.
Qarzni undirish ist keine Gesamtübersetzung, wenn Herausgabe, Räumung oder Unterlassung vollstreckt wird.
Ijro hujjati ist der Titel, nicht die Vollstreckung selbst.
Vollstreckungstitel, Pfändung, Räumungsandrohung: hier muss der staatliche Zwang sichtbar sein. Steht nur ijro, klingt der Vorgang nach Ausführung. Sobald der Schuldner gegen seinen Willen in Anspruch genommen wird, gehört majburiy ijro hin.
Automatisch wird „Zwangsvollstreckung“ oft zu ijro verkürzt. Dann bleibt nur „Ausführung“ stehen, während Pfändung, Räumung oder sonstiger Vollstreckungsdruck verschwinden. In einem Vollstreckungsdokument verfehlt das die eigentliche Zwangswirkung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.