Erlass
Nimm „kwytskelding“, wenn der Gläubiger auf eine Forderung oder Schuld verzichtet. Für behördliche Erlasse brauchst du eine Lösung wie „voorskrif“, „bevel“ oder „regulasie“.
Der deutsche „Erlass“ springt zwischen Privatrecht und Verwaltungs- oder Normsprache. Im Schuldverhältnis meint er den Verzicht des Gläubigers auf eine Forderung; dafür passt „kwytskelding“. In Verwaltungs- oder Normtexten kann „Erlass“ dagegen Anordnung, Vorschrift oder Verordnung bedeuten. Dort wäre „kwytskelding“ sachlich falsch.
„Erlass einer Forderung“ heißt „kwytskelding van ’n vordering“.
„Schuldenerlass“ ist „kwytskelding van skuld“.
„Behördlicher Erlass“ nicht mit „kwytskelding“ übersetzen.
„Vrystelling“ ist Befreiung oder Freistellung, nicht automatisch Forderungsverzicht.
Schuldverhältnis, Vergleich oder Sanierung: „kwytskelding“ zeigt, dass der Gläubiger auf Zahlung verzichtet. Verwaltungstexte und Normen brauchen dagegen eine Lösung für Anordnung, Vorschrift oder Verordnung.
Bei „Erlass“ liest die Maschine oft die staatliche Anordnung mit. Bei Schulden führt das weg vom Forderungsverzicht; „kwytskelding“ hält den Verzicht des Gläubigers fest.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.