Frist
Nimm „termyn“, wenn eine rechtlich relevante Frist oder Zeitspanne gemeint ist. „Sperdatum“ ist der Abgabetermin, „tydperk“ nur die Dauer.
„Frist“ meint im Deutschen oft die rechtlich gesetzte Zeitspanne, manchmal aber auch das Fristende. Afrikaans „termyn“ passt für die rechtliche Frist. „Sperdatum“ benennt den letzten Tag oder Abgabetermin. „Tydperk“ beschreibt nur Dauer und klingt weniger rechtsfolgenbezogen.
„Eine Frist setzen“ heißt „’n termyn stel“.
„Frist läuft ab“ heißt „die termyn verstryk“.
„Fristende“ ist „sperdatum“ oder „einde van die termyn“.
„Kündigungsfrist“ ist „kennisgewingstydperk“, nicht bloß „termyn“ ohne Zusatz.
Gericht, Vertrag oder Behördenschreiben: „termyn“ zeigt, dass Zeitablauf Rechtsfolgen auslösen kann. „Sperdatum“ passt, wenn der letzte Tag im Vordergrund steht.
Bei „Frist“ liefert die Maschine oft nur „deadline“ oder „sperdatum“. Dann wird aus der rechtlichen Zeitspanne bloß ein Termin; „termyn“ hält die Frist als Rechtsinstrument fest.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.