Kündigung
Nimm „kennisgewing van beëindiging“, wenn die Kündigungserklärung gemeint ist. „Beëindiging“ ist die Beendigung selbst, „ontslag“ nur die Entlassung im Arbeitsrecht.
„Kündigung“ kann im Deutschen die Erklärung, den Vorgang oder das Ergebnis der Beendigung meinen. Afrikaans trennt diese Ebenen deutlicher. „Kennisgewing van beëindiging“ trifft die Erklärung, „beëindiging“ das Ende des Rechtsverhältnisses und „kennisgewingstydperk“ die Frist. „Ontslag“ passt nur, wenn es wirklich um Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis geht.
„Kündigung erklären“ heißt „kennis gee van beëindiging“ oder „beëindiging meedeel“.
„Kündigungsfrist“ ist „kennisgewingstydperk“.
„Fristlose Kündigung“ kann „onmiddellike beëindiging“ heißen, wenn keine Frist läuft.
„Ontslag“ nicht für Mietvertrag, Darlehen oder Dauerschuldverhältnis verwenden.
Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Darlehen oder Liefervertrag: die Übersetzung muss zeigen, ob die Erklärung, die Frist oder das Ende gemeint ist. „Kennisgewing van beëindiging“ ist länger, aber für die Erklärung sauberer als bloß „beëindiging“.
Automatische Übersetzung macht aus „Kündigung“ leicht nur „beëindiging“ oder sogar „ontslag“. Dann verschwindet entweder die Kündigungserklärung oder der Text kippt fälschlich ins Arbeitsrecht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.