Haftung
Nimm „aanspreeklikheid“, wenn rechtliches Einstehen für Schaden, Pflichtverletzung oder Risiko gemeint ist. „Verantwoordelikheid“ ist Verantwortung, aber nicht automatisch Haftung.
„Haftung“ ist im Deutschen die rechtliche Folge: jemand muss für Schaden, Pflichtverletzung oder Risiko einstehen. Afrikaans „aanspreeklikheid“ trägt genau diese juristische Einstandspflicht. „Verantwoordelikheid“ klingt nach Verantwortung oder Zuständigkeit und ist oft zu weich. „Skuld“ kann Verschulden oder Schuld sein, ersetzt aber die Haftung nicht.
„Für Schäden haften“ heißt „aanspreeklik wees vir skade“.
„Haftung ausschließen“ heißt „aanspreeklikheid uitsluit“.
„Haftungsbeschränkung“ ist „beperking van aanspreeklikheid“.
„Verantwoordelikheid“ nicht nehmen, wenn eine Ersatzpflicht gemeint ist.
AGB, Schadensersatzklausel oder Deliktsrecht: „aanspreeklikheid“ sagt, wer rechtlich einstehen muss. „Verantwoordelikheid“ kann wie interne Zuständigkeit klingen und die Ersatzpflicht abschwächen.
Maschinell wird „Haftung“ gern zu „verantwoordelikheid“. Das klingt brauchbar, ersetzt aber nicht die Einstandspflicht; in Haftungsklauseln wird dadurch die Ersatzfolge zu weich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.