Mangel
Nimm „gebrek“, wenn ein Sach- oder Rechtsmangel gemeint ist. „Defek“ ist technisch enger, „tekortkoming“ eher Pflichtverletzung oder Nichterfüllung.
„Mangel“ bezeichnet im Gewährleistungsrecht die Abweichung vom geschuldeten Zustand. Afrikaans „gebrek“ ist dafür die natürliche juristische Lösung. „Defek“ passt bei technischen Fehlern, ist aber zu eng für Rechtsmängel oder Beschaffenheitsfragen. „Tekortkoming“ beschreibt eher die Pflichtverletzung, nicht den Zustand der Sache selbst.
„Sachmangel“ kann „gebrek aan die saak“ oder „gebrekkige saak“ heißen, je nach Satz.
„Mangelhafte Leistung“ ist oft „gebrekkige prestasie“.
„Tekortkoming“ nicht verwenden, wenn der Zustand der Sache selbst gemeint ist.
„Tekort“ passt bei Fehlbestand, nicht bei Rechtsmängeln.
Kauf-, Werk- oder Mietrecht: „gebrek“ zeigt, dass Sache oder Leistung nicht vertragsgemäß ist. „Tekortkoming“ verschiebt den Fokus auf die Pflichtverletzung und kann den Mangelbezug verdecken.
Maschinell schwankt „Mangel“ zwischen „tekort“, „defek“ und „gebrek“. Für Sach- und Rechtsmängel trägt „gebrek“ die juristische Abweichung vom geschuldeten Zustand am besten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.