Pflichtverletzung
Nimm „pligskending“, wenn eine rechtliche Pflicht verletzt wird. „Tekortkoming“ passt besonders bei Nichterfüllung einer vertraglichen Leistung.
„Pflichtverletzung“ ist im Deutschen ein breiter Sammelbegriff. Afrikaans „pligskending“ bildet die Pflichtverletzung direkt ab. Im Vertragskontext kann „tekortkoming“ natürlicher sein, wenn es um Nichtleistung oder Schlechtleistung geht. „Kontrakbreuk“ ist enger und setzt den Vertragsbezug voraus; „onregmatige daad“ gehört in die deliktische Spur.
„Eine Pflicht verletzen“ heißt „’n plig skend“.
„Vertragliche Pflichtverletzung“ kann „kontraktuele pligskending“ oder „tekortkoming“ sein.
„Kontrakbreuk“ nicht nehmen, wenn keine Vertragspflicht gemeint ist.
„Onregmatige daad“ nicht als allgemeines Wort für jede Pflichtverletzung verwenden.
Leistungsstörung, Haftung oder Schadensersatz: „pligskending“ hält die verletzte Pflicht sichtbar. „Tekortkoming“ ist besser, wenn die Leistung als solche ausbleibt oder mangelhaft ist.
Maschinell wird „Pflichtverletzung“ leicht zu „kontrakbreuk“. Das passt nur mit Vertrag; außerhalb davon wird eine allgemeine Pflichtverletzung zu eng und der Haftungsgrund verschoben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.