Verjährung
Nimm „verjaring“, wenn ein Anspruch durch Zeitablauf nicht mehr durchsetzbar ist. „Verval“ meint eher Erlöschen oder Verfall und ist nur bei Ausschlussfristen passend.
Deutsche „Verjährung“ betrifft die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs nach Ablauf einer Frist. Afrikaans „verjaring“ ist dafür die natürliche Rechtslösung. „Verval“ kann bei Ausschlussfristen passen, ist aber nicht dasselbe. Besonders sorgfältig muss man bei Hemmung, Neubeginn und Unterbrechung sein, weil die Institute nicht deckungsgleich sind.
„Der Anspruch ist verjährt“ heißt „die vordering het verjaar“.
„Verjährungsfrist“ ist „verjaringstermyn“.
„Ausschlussfrist“ nicht automatisch mit „verjaringstermyn“ übersetzen.
„Verval“ nur verwenden, wenn ein Recht tatsächlich verfällt oder erlischt.
Anspruchsschreiben, Einrede oder Vergleich: „verjaring“ entscheidet, ob eine Forderung noch durchsetzbar ist. „Verval“ kann zu hart klingen, wenn nur die Verjährungseinrede im Raum steht.
Automatisch wird „Verjährung“ manchmal mit bloßem „verval“ gleichgesetzt. Das kann aus fehlender Durchsetzbarkeit ein vollständiges Erlöschen machen und die Verteidigungslage falsch zeichnen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.