Verzug
Nimm „versuim“, wenn eine Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. „Wanbetaling“ passt nur bei Zahlungsverzug, „mora“ ist die fachsprachliche lateinische Schiene.
„Verzug“ meint nicht jede Verspätung, sondern eine rechtlich relevante Säumnis. Afrikaans „versuim“ trägt diesen Kern. Bei Geldschulden kann „wanbetaling“ passen, ist aber enger. Für die klassische Unterscheidung zwischen Schuldner- und Gläubigerverzug sind „skuldenaarsversuim“ und „skuldeisersverzuim“ die saubereren Fachlösungen.
„In Verzug geraten“ heißt „in versuim raak“.
„Zahlungsverzug“ ist „wanbetaling“ oder „versuim met betaling“.
„Annahmeverzug“ ist „skuldeisersverzuim“, nicht „aanvaardingsvertraging“.
„Verzug“ nicht mit bloßer Verspätung übersetzen, wenn Rechtsfolgen gemeint sind.
Mahnung, Fälligkeit oder Verzugszinsen: „versuim“ zeigt, dass die verspätete Leistung rechtliche Folgen auslöst. Bei Zahlungen kann „wanbetaling“ präziser sein, aber nicht für jede Leistung.
Wörtliche Übersetzung macht aus „Verzug“ oft nur eine Verzögerung. Dann fehlen Fälligkeit, Mahnung und Rechtsfolge; „versuim“ hält die juristische Säumnis fest.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.