Annahme
Nimm „aanvaarding“, wenn ein Angebot beim Vertragsschluss angenommen wird. „Aanneming“ ist allgemeiner und kann Übernahme, Aufnahme oder Adoption bedeuten.
„Annahme“ ist beim Vertragsschluss die Zustimmung zum Angebot. Afrikaans „aanvaarding“ ist dafür die natürliche juristische Lösung. „Aanneming“ kann in anderen Kontexten richtig sein, etwa bei Übernahme oder Adoption, wirkt im Vertragsrecht aber ungenau. Besonders wichtig ist die Trennung vom Annahmeverzug, der nicht mit „aanvaarding“ übersetzt wird.
„Annahme eines Angebots“ heißt „aanvaarding van ’n aanbod“.
„Annahmeverzug“ ist „skuldeisersverzuim“, nicht „aanvaarding“.
„Aanneming“ nicht verwenden, wenn Vertragsschluss durch Zustimmung zum Angebot gemeint ist.
„Angebot und Annahme“ heißt „aanbod en aanvaarding“.
Vertragsschluss, AGB oder Fristenkontrolle: „aanvaarding“ zeigt die Zustimmung zum Angebot. „Aanneming“ kann nach Übernahme oder Adoption klingen und ist für den Vertragsschluss zu unscharf.
Bei „Annahme“ liefert die Maschine oft ein allgemeines Annehmen. Im Vertragsrecht muss „aanvaarding“ stehen, weil die Zustimmung zum Angebot den Vertragsschluss trägt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.