Willenserklärung
Nimm „wilsverklaring“, wenn eine Erklärung auf rechtliche Wirkung gerichtet ist. „Verklaring“ allein ist nur Erklärung, „bedoeling“ nur innerer Wille.
„Willenserklärung“ ist ein Kernbegriff des deutschen Zivilrechts. Afrikaans „wilsverklaring“ bildet ihn direkt und verständlich ab. Wichtig ist die Außenseite: Nicht der innere Wille allein zählt, sondern eine Erklärung, die rechtliche Wirkung auslösen soll. „Verklaring“ ist zu allgemein, „bedoeling“ bleibt zu innerlich.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt „’n wilsverklaring aflê“ oder „maak“.
„Erklärung“ nicht automatisch als „wilsverklaring“ übersetzen, wenn keine Rechtswirkung gemeint ist.
„Absichtserklärung“ ist nicht dasselbe wie Willenserklärung.
„Angebot“ ist nur eine besondere Willenserklärung.
Vertragsschluss, Anfechtung, Kündigung oder Rücktritt: „wilsverklaring“ zeigt, dass eine Erklärung unmittelbar rechtliche Wirkung haben soll. „Verklaring“ allein lässt diesen Effekt offen.
Maschinelle Übersetzung zerlegt „Willenserklärung“ oft in eine bloße Erklärung des Willens. „Wilsverklaring“ hält fest, dass nicht Stimmung oder Absicht gemeint ist, sondern eine rechtserhebliche Erklärung nach außen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.