Beschluss
قرار für den Beschluss eines Gerichts oder eines Gremiums, أمر für die richterliche Anordnung, die ohne Gegenpartei ergeht, قرار إداري allein für den Verwaltungsakt. Im Zweifel entscheidet, wer entschieden hat und ob die Gegenseite gehört wurde.
Das deutsche Prozessrecht trennt Urteil und Beschluss nach Form und Verfahren, und Arabisch bildet diese Trennung mit حكم und قرار nach. قرار ist dabei das weite Wort: Es trägt die Zwischenentscheidung des Gerichts, den Beschluss der Gesellschafterversammlung und, mit dem Zusatz إداري, den Verwaltungsakt. Ergeht die Entscheidung dagegen auf einseitigen Antrag, ohne dass die Gegenseite gehört wird, führen die Verfahrensgesetze أمر, etwa أمر على عريضة oder أمر أداء. Wer Beschluss übersetzt, wählt mit dem Wort zugleich die Verfahrensart und damit den Rechtsweg, auf dem die Entscheidung angegriffen werden kann.
Der Beschluss ist قرار, das Urteil in der Sache حكم, die beiden im selben Text konsequent auseinanderhalten.
قرار إداري ist der Verwaltungsakt, das Adjektiv إداري verschiebt die Entscheidung zur Behörde und den Streit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
„Einen Beschluss fassen“ heißt يتخذ قراراً oder يصدر قراراً, eine wörtliche Übertragung des Fassens trägt nicht.
Die Beschlussfähigkeit heißt النصاب القانوني, sie wird nicht von قرار abgeleitet.
Sobald ein Gesellschafterprotokoll, ein Handelsregisterauszug oder ein Vollstreckungsantrag übersetzt wird, muss das Wort die Herkunft der Entscheidung tragen. Steht قرار إداري über einem Gerichtsbeschluss, weist der Text auf einen Rechtsweg, der gar nicht offensteht. Wo nur festgehalten wird, dass etwas beschlossen wurde, bleibt der Unterschied folgenlos, sobald die Entscheidung eingetragen oder vollstreckt werden soll, trägt das Wort die Folge.
Automatische Übersetzer liefern für Beschluss verlässlich قرار und liegen damit häufig richtig, ohne zu prüfen, wer entschieden hat. Gerichtsbeschluss, Behördenentscheidung und Gesellschafterbeschluss fallen damit in dasselbe Wort, und wer den Text liest, sucht die Anfechtung womöglich vor der falschen Gerichtsbarkeit. Ergeht die Anordnung auf einseitigen Antrag, geht أمر ganz verloren, obwohl die Vollstreckungsgesetze genau diesen Ausdruck führen. Das Wort bleibt lesbar, nur der Weg, auf dem man die Entscheidung angreifen kann, stimmt nicht mehr.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.