Grundbuch
السجل العيني für das Grundbuch als Register nach Grundstücken, الشهر الشخصي für das ältere ägyptische System nach Personen und Urkunden, الشهر العقاري für die Behörde und das Verfahren, unter dem beide laufen. Im Zweifel entscheidet, ob nach Grundstück oder nach Person geordnet wird.
Das deutsche Grundbuch kennt nur eine Ordnung: ein Blatt je Grundstück, darauf Bestand, Eigentümer und Lasten. Ägypten führt zwei Systeme nebeneinander, das ältere نظام الشهر الشخصي, das Urkunden nach Personen ablegt, und das نظام السجل العيني, das nach Grundstückseinheiten ordnet und schrittweise eingeführt wird. Saudi-Arabien hat mit dem نظام التسجيل العيني للعقار den zweiten Weg gewählt und legt für jede Einheit eine صحيفة an, aus der ein صك ملكية hervorgeht. Wer Grundbuch mit الشهر العقاري übersetzt, nennt die Behörde und lässt offen, nach welchem der beiden Systeme das Grundstück geführt wird.
الشهر العقاري ist der Name der Behörde und des Verfahrens, nach Grundstücken ordnet allein das نظام السجل العيني.
Das Grundbuchblatt heißt in Saudi-Arabien صحيفة الوحدة العقارية.
صك الملكية ist die Eigentumsurkunde und nicht das Register selbst.
تسجيل steht für die Eintragung dinglicher Hauptrechte, قيد für die von Sicherungsrechten wie dem Rehn.
Ein Grundbuchauszug wandert mit dem Kaufvertrag in ein Land, das anders registriert. Steht darüber الشهر العقاري, sucht der Erwerber ein Urkundenbuch und findet keine Blattnummer, und die Belastungen lassen sich der Sache nicht zuordnen. Für einen Zeitungsartikel über den Immobilienmarkt genügt der Sammelbegriff, für ein Dokument, das Rechte an einem Grundstück ausweist, genügt er nicht.
Registerbegriffe trifft eine automatische Übersetzung nach Häufigkeit, und für Grundbuch liefert sie in aller Regel الشهر العقاري. Das ist der Name einer ägyptischen Behörde, unter der zwei Systeme laufen, und nur eines davon gibt jedem Grundstück ein eigenes Blatt. Wer damit einen Auszug übersetzt, benennt eine Verwaltung statt eines Registers, und die eingetragenen Lasten verlieren ihren Bezugspunkt. Der Text nennt eine echte Einrichtung und beschreibt eine andere.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.