Hypothek
الرهن الرسمي für die Hypothek am Grundstück, das beim Schuldner bleibt, الرهن الحيازي für das Pfand, das dem Gläubiger übergeben wird, حق الاختصاص für das Sicherungsrecht, das ein Gericht begründet. Im Zweifel entscheidet, wer die Sache in der Hand hält und ob ein Vertrag oder ein Urteil dahintersteht.
Die arabischen Kodifikationen fassen die Hypothek als حق عيني تبعي, als dingliches Recht, das einer Forderung folgt: Es entsteht mit ihr, sichert sie und erlischt mit ihr. Der الراهن bleibt Eigentümer und behält das Grundstück, der الدائن المرتهن erhält حق التتبع, also Zugriff auch gegen spätere Erwerber, und حق التقدم, den Vorrang vor anderen Gläubigern. Verwerten darf er nur über das Gericht, das Grundstück verfällt ihm nicht. Genau an dieser Bindung an die Forderung scheitert die deutsche Grundschuld: ein Grundpfandrecht ohne Forderung führt keine der arabischen Kodifikationen. Wer Hypothek übersetzt, prüft zuerst, ob die Sicherheit an einer Forderung hängt.
رهن ohne Zusatz lässt offen, ob die Sache übergeben wurde, die Kodifikationen führen الرهن الرسمي und الرهن الحيازي.
Der Gläubiger heißt الدائن المرتهن, der Sicherungsgeber الراهن, ein Dritter, der sein Grundstück stellt, ist الكفيل العيني.
Die deutsche Grundschuld hat kein Gegenstück, denn der رهن hängt stets an einer Forderung und erlischt mit ihr.
Der Gläubiger darf das Grundstück nicht behalten, er muss es gerichtlich verwerten lassen.
Kaufverträge über Immobilien führen die Belastungen mit auf, und daran hängt der Preis. Steht رهن ohne Zusatz, bleibt offen, ob das Grundstück beim Verkäufer liegt oder längst beim Gläubiger, und der Erwerber weiß nicht, was er übernimmt. Eine Nachricht über einen Immobilienkredit kommt mit dem allgemeinen Wort aus, eine Urkunde, aus der ein Register eingetragen wird, braucht die genaue Form.
Jede Verpfändung heißt im Arabischen رهن, und eine automatische Übersetzung bleibt beim Grundwort. Damit fällt weg, was die Hypothek gerade ausmacht: dass das Grundstück beim Schuldner bleibt und nur der Rang des Gläubigers gesichert wird. Der Leser eines Kaufvertrags entnimmt dem Satz, die Sache sei übergeben worden, und rechnet mit einem Pfand, das jemand anderes verwahrt. Zwischen رهن رسمي und رهن حيازي liegt genau diese Übergabe, und das Grundwort verrät nichts darüber.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.