Zwangsvollstreckung
التنفيذ الجبري für die Zwangsvollstreckung, تنفيذ allein für jede Ausführung, الحجز für die Pfändung als einzelne Maßnahme. Im Zweifel entscheidet, ob der Staat den Schuldner zwingt oder etwas schlicht ausgeführt wird.
Zwangsvollstreckung meint die staatliche Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Willen des Schuldners, und die arabischen Verfahrensgesetze führen dafür التنفيذ الجبري. Das Gegenstück heißt التنفيذ الاختياري, die freiwillige Erfüllung, mit welcher der Schuldner der Vollstreckung zuvorkommt. Innerhalb der Zwangsvollstreckung bezeichnet الحجز die einzelne Maßnahme, wobei الحجز التنفيذي auf die Verwertung zielt und الحجز التحفظي nur sichert. Das Wort تنفيذ allein trägt außerdem die Bedeutung Ausführung eines Vertrags oder eines Plans und im Strafrecht sogar die Vollstreckung einer Strafe. Wer Zwangsvollstreckung übersetzt, braucht deshalb den Zusatz الجبري, sonst bleibt offen, ob überhaupt gezwungen wird.
Der Vollstreckungsantrag heißt طلب التنفيذ, die Urkunde dagegen سند تنفيذي, Antrag und Titel nicht in ein Wort ziehen.
تنفيذ قسري und تنفيذ إجباري sind verständlich gebildet, die Gesetze führen jedoch التنفيذ الجبري, in Schriftsätzen den Gesetzeswortlaut wählen.
Die Pfändung heißt الحجز, nicht التنفيذ, ein Pfändungsbeschluss vollstreckt nicht die ganze Forderung.
Der Vollstreckungsrichter heißt قاضي التنفيذ, nicht قاضي الحجز.
Pfändungsbeschlüsse, Vollstreckungsaufträge und Drittschuldnererklärungen benennen Maßnahmen, die in fremdes Vermögen greifen. Fehlt der Zusatz الجبري, liest die Vollstreckungsstelle von einer Durchführung und nicht von einem Zwang, und der Auftrag verliert seinen Gegenstand. Ein Aufsatz über Vollstreckungsrecht verträgt die verkürzte Vokabel, ein Antrag, mit dem gepfändet werden soll, verträgt sie nicht.
Zwang und Vollstreckung zerlegt eine automatische Übersetzung in ihre Teile und setzt sie zu تنفيذ قسري oder تنفيذ إجباري zusammen, verständlich gebildet, aber nicht der Ausdruck, den die Vollstreckungsgesetze führen. Häufiger noch bleibt allein تنفيذ stehen, und der Satz spricht von der Durchführung einer Maßnahme oder, im Strafrecht, von der Vollstreckung einer Strafe. Ein Pfändungsauftrag liest sich dann wie eine Verwaltungsanweisung. Prüfen kann das nur, wer weiß, dass die Gesetze den Ausdruck التنفيذ الجبري festgeschrieben haben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.