Anspruch
Nimm „eskubide“, wenn „Anspruch“ als rechtlich durchsetzbares Recht gemeint ist. Wenn der Schwerpunkt auf dem Geltendmachen gegenüber einer Stelle liegt, kann „erreklamazio“ passen; bei einem konkreten Zahlungsanspruch ist oft „kobrantza-eskubide“ genauer.
Der deutsche „Anspruch“ kann das Recht selbst, die Forderung an die Gegenseite oder das prozessuale Begehren meinen. Baskisch sollte diesen Schwerpunkt sichtbar machen: „eskubide“ für die Rechtsposition, „erreklamazio“ für das Vorbringen, „uzi“ für das gerichtliche Begehren.
„Anspruch haben auf“ wird nicht mechanisch mit einem Substantiv übersetzt. Natürlich ist oft „eskubidea izan“: „kalte-ordaina jasotzeko eskubidea du“.
„Erreklamazio“ ist nicht immer Anspruch. Es kann auch Beschwerde oder Reklamation heißen.
Bei Geldforderungen ist „eskubide“ allein manchmal zu allgemein; „kobrantza-eskubide“ oder eine Formulierung mit „ordaintzeko eskatu“ kann genauer sein.
Anspruchsschreiben, Klageantrag, Leistungsbescheid: hier muss klar sein, ob ein Recht selbst, eine Zahlungsposition oder nur eine Beanstandung gemeint ist. Sonst rutscht der baskische Begriff in die falsche Richtung.
Automatische Übersetzung wählt bei „Anspruch“ oft einen zu allgemeinen Begriff. In Verträgen, AGB und Anspruchsschreiben muss sichtbar bleiben, ob das Recht selbst, die Zahlungsforderung oder die gerichtliche Geltendmachung gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.