Besitz
Nimm „edukitza“, wenn der tatsächliche Besitz oder die Sachherrschaft gemeint ist. „Jabetza“ ist Eigentum und damit rechtlich stärker; sie darf nur stehen, wenn die Eigentümerstellung gemeint ist.
Im Alltag werden „Besitz“ und „Eigentum“ häufig vermischt. Juristisch zählt die Trennung: Der Besitzer hat die Sache faktisch, der Eigentümer hat das Recht daran. Baskisch bildet diese Differenz mit „edukitza“ und „jabetza“ sauber ab.
„Im Besitz sein“ nicht automatisch mit „jabe izan“ übersetzen; das hieße Eigentümer sein.
Bei Miet-, Verwahrungs- oder Nutzungsverhältnissen ist „edukitza“ meistens näher.
„Besitz verschaffen“ kann je nach Kontext „edukitza ematea“ oder konkreter „gauza entregatzea“ heißen.
Mietvertrag, Herausgabeanspruch, Sachenrecht: hier muss die tatsächliche Sachherrschaft vom Eigentum getrennt bleiben. „Edukitza“ hält diese schwächere Position fest, ohne den Besitzer zum Eigentümer zu machen.
Automatische Übersetzung nimmt bei „Besitz“ oft „jabetza“, weil Alltagssprache Besitz und Eigentum vermischt. In juristischen Texten ist das ein schwerer Fehler, wenn nur tatsächliche Sachherrschaft gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.