Eigentum
Nimm „jabetza“, wenn das rechtliche Eigentum an einer Sache oder einem Recht gemeint ist. Für bloßes Haben oder tatsächliche Sachherrschaft ist „edukitza“ besser; „jabetza“ ist die stärkere dingliche Rechtsposition.
Deutsch unterscheidet Eigentum und Besitz dogmatisch streng. Baskisch kann das ebenfalls leisten: „jabetza“ für Eigentum, „edukitza“ für Besitz. Diese Trennung ist zentral, weil ein Mieter besitzt, aber nicht Eigentümer ist.
„Mein Eigentum“ nicht mit bloßem „nirea“ abkürzen, wenn die Rechtsposition gemeint ist.
„Eigentum übertragen“ verlangt eine juristische Konstruktion wie „jabetza eskualdatu“.
Bei geistigem Eigentum ist „jabetza intelektual“ die feste Wendung, nicht „ideien jabetza“ als freie Umschreibung.
Grundbuch, Kaufvertrag, Sicherheitenbestellung: hier muss die dingliche Rechtsposition klar stehen. „Jabetza“ meint Eigentum; tatsächliche Nutzung oder Innehaben reicht dafür nicht.
Automatische Übersetzung verwechselt bei „Eigentum“ leicht „jabetza“ und „edukitza“, besonders wenn Deutsch umgangssprachlich „Besitz“ sagt. Für Rechtsdeutsch muss die dingliche Zuordnung erhalten bleiben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.