Eigentum

jabetza
Substantiv · Juristisch

Nimm „jabetza“, wenn das rechtliche Eigentum an einer Sache oder einem Recht gemeint ist. Für bloßes Haben oder tatsächliche Sachherrschaft ist „edukitza“ besser; „jabetza“ ist die stärkere dingliche Rechtsposition.

jabetza
Eigentum als rechtliche Zuordnung und Herrschaftsrecht. Passt bei Grundstücken, Sachen, Eigentumsübertragung und Eigentumsrecht.
edukitza
Besitz, also tatsächliche Herrschaft oder Innehaben. Jemand kann Besitzer sein, ohne Eigentümer zu sein.
jabari
Herrschaft, Dominium oder Eigentumsbereich; in juristischen Fachwendungen möglich, aber als Grundübersetzung für „Eigentum“ meist weniger direkt als „jabetza“.
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Warum

Deutsch unterscheidet Eigentum und Besitz dogmatisch streng. Baskisch kann das ebenfalls leisten: „jabetza“ für Eigentum, „edukitza“ für Besitz. Diese Trennung ist zentral, weil ein Mieter besitzt, aber nicht Eigentümer ist.

Typische Fehler

„Mein Eigentum“ nicht mit bloßem „nirea“ abkürzen, wenn die Rechtsposition gemeint ist.

„Eigentum übertragen“ verlangt eine juristische Konstruktion wie „jabetza eskualdatu“.

Bei geistigem Eigentum ist „jabetza intelektual“ die feste Wendung, nicht „ideien jabetza“ als freie Umschreibung.

Beispiele
Eigentum erwerben jabetza eskuratu
Eigentum übertragen jabetza eskualdatu
Eigentumsrecht jabetza-eskubidea
geistiges Eigentum jabetza intelektuala
Eigentümer jabea
Eigentum und Besitz jabetza eta edukitza
Worauf es ankommt

Grundbuch, Kaufvertrag, Sicherheitenbestellung: hier muss die dingliche Rechtsposition klar stehen. „Jabetza“ meint Eigentum; tatsächliche Nutzung oder Innehaben reicht dafür nicht.

Was die Maschine übersieht

Automatische Übersetzung verwechselt bei „Eigentum“ leicht „jabetza“ und „edukitza“, besonders wenn Deutsch umgangssprachlich „Besitz“ sagt. Für Rechtsdeutsch muss die dingliche Zuordnung erhalten bleiben.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.