Berufung
žalba ist das Rechtsmittel gegen eine Entscheidung. Die Berufung auf eine Norm, Klausel oder Tatsache heißt pozivanje na, nicht žalba.
Deutsch verwendet „Berufung“ zweifach: als prozessuales Rechtsmittel und als Sichberufen auf eine Norm oder Tatsache. Bosnisch trennt diese Ebenen klar. Žalba greift eine Entscheidung an. Pozivanje na zieht eine Vorschrift, Klausel oder Tatsache heran. Wer beides mit žalba übersetzt, macht aus einer Argumentation plötzlich ein Rechtsmittel; wer pozivanje na für das Rechtsmittel nimmt, nimmt dem Verfahrensschritt seine prozessuale Schärfe.
„Berufung einlegen“ heißt izjaviti žalbu oder podnijeti žalbu.
„sich auf eine Vorschrift berufen“ heißt pozivati se na odredbu, nicht žaliti se na odredbu.
„Berufungsfrist“ ist rok za žalbu.
„Berufungsgericht“ wird meist funktional als drugostepeni sud wiedergegeben, nicht wörtlich als apelacioni sud ohne Kontext.
Urteil, Behördenbescheid, Vertragsklausel: zuerst klären, ob eine Entscheidung angegriffen oder nur ein Argument herangezogen wird. Žalba gehört zum Rechtsmittel. Pozivanje na gehört zur Begründung und darf nicht wie ein Verfahrensangriff klingen.
Die Maschine erkennt bei „Berufung“ oft nicht, ob ein Rechtsmittel oder ein Sichberufen gemeint ist. Sie setzt žalba, obwohl nur pozivanje na odredbu gemeint ist. Dadurch wird aus einer Begründung gegen den Wortlaut ein vermeintlicher Rechtsbehelf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.