Frist
rok ist die allgemeine Frist. Fälligkeit, Ausschlussfrist und Verjährungsfrist brauchen im Bosnischen den Zusatz: dospijeće, prekluzivni rok oder zastarni rok.
Deutsch lässt bei „Frist“ oft offen, ob eine Zeitspanne läuft, ein Stichtag erreicht wird oder ein Recht endgültig verloren geht. Bosnisch kann mit rok den Oberbegriff abdecken, braucht aber Zusätze, sobald die Rechtsfolge zählt. Dospijeće betrifft die Fälligkeit, prekluzivni rok den Rechtsverlust durch Fristablauf, zastarni rok die Verjährung. Wer alles nur mit rok übersetzt, lässt genau die Wirkung der Frist verschwinden.
„innerhalb von 30 Tagen“ heißt u roku od 30 dana.
„Fälligkeit“ ist dospijeće oder rok dospijeća, nicht bloß rok, wenn der Zahlungstag gemeint ist.
„Ausschlussfrist“ ist prekluzivni rok, nicht nur kratak rok.
„Verjährungsfrist“ ist zastarni rok, nicht rok zastare als erste Wahl ohne Kontextprüfung.
Prozesskalender, Zahlungsbestimmung, Ausschlussklausel: rok allein reicht nur für die neutrale Frist. Sobald Ablauf, Fälligkeit oder Rechtsverlust die Rechtsfolge steuern, muss der bosnische Zusatz mitübersetzt werden.
Der automatische Vorschlag macht aus fast jeder „Frist“ rok. Das ist als Oberbegriff bequem, aber juristisch oft zu flach. Fälligkeit, Ausschlusswirkung und Verjährung fallen dann zusammen, obwohl sie im Vertrag oder Verfahren ganz unterschiedliche Folgen auslösen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.