Angebot

要约
Substantiv · Juristisch

要约 für den bindenden Vertragsantrag nach Paragraph 145 BGB, nicht 优惠 oder 报价, die den Werberabatt oder den unverbindlichen Kostenvoranschlag meinen. Die bloße Aufforderung, ein Angebot abzugeben, ist die 要约邀请. Im Zweifel entscheidet, ob die Erklärung schon bindet oder nur zur Abgabe eines Angebots einlädt.

要约
der Vertragsantrag nach Paragraph 145 BGB, die bindende Erklärung, die durch bloße Annahme zum Vertrag führt.
要约邀请
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, etwa Katalog, Schaufenster oder Preisliste, noch nicht bindend.
优惠
der kommerzielle Rabatt oder die Werbeaktion, ein Marketingbegriff, kein rechtlicher Vertragsantrag.
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Warum

Das Angebot ist im deutschen Recht der auf einen Vertragsschluss gerichtete Antrag, der den Anbietenden nach Paragraph 145 BGB bindet, sodass der Vertrag allein durch die Annahme zustande kommt. Im Chinesischen trägt das 要约, das auch das chinesische Zivilgesetzbuch in Paragraph 472 verwendet, während die bloße Einladung, selbst ein Angebot zu machen, 要约邀请 heißt, etwa bei Katalogen, Schaufenstern oder Preislisten. Der häufigste Fehler ist 优惠 oder 报价, denn 优惠 meint die Werbeaktion oder den Rabatt und 报价 den unverbindlichen Kostenvoranschlag. Wer Angebot mit 优惠 übersetzt, macht aus dem bindenden Vertragsantrag eine Verkaufsförderung, und die Bindung nach Paragraph 145 BGB geht verloren.

Typische Fehler

要约 nicht mit 优惠 übersetzen, das ist die Werbeaktion oder der Rabatt, kein bindender Vertragsantrag.

报价 ist der unverbindliche Kostenvoranschlag, meist eine 要约邀请, nicht das bindende Angebot.

Angebot und Aufforderung zur Angebotsabgabe trennen, das eine ist 要约, das andere 要约邀请.

Die Ablehnung des Angebots heißt 要约的拒绝, der Widerruf des Angebots 要约的撤回, nicht zu vermengen.

Beispiele
ein Angebot machen 发出要约
das Angebot annehmen 对要约作出承诺
an das Angebot gebunden sein 受要约约束
ein Angebot widerrufen 撤回要约
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 要约邀请
das Angebot erlischt 要约失效
Worauf es ankommt

Wirbt ein Händler mit einer Aktion oder legt einen Katalog aus, entscheidet das Wort, ob schon eine Bindung entsteht oder nur zum Kauf eingeladen wird. In einer Werbebroschüre ist das gleichgültig, sobald ein Schreiben so gefasst ist, dass der andere durch bloßes Ja den Vertrag schließen kann, kommt alles auf diese Einordnung an.

Was die Maschine übersieht

Angebot übersetzt eine Maschine gern als 优惠 oder 报价, die geläufigen Wörter aus Werbung und Handel. Damit wird aus dem bindenden Vertragsantrag nach Paragraph 145 BGB eine Rabattaktion oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag, der gerade keine Bindung erzeugt. Wo nur ein Sonderpreis beworben wird, ist das harmlos, in einer Klausel über das Zustandekommen des Vertrags entscheidet 要约 darüber, ob die Erklärung schon bindet.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.