Forderung
Nimm „fordring“, wenn die Forderung als Gläubigerposition gemeint ist. „Krav“ ist breiter, „tilgodehavende“ bilanzieller, „gæld“ die Schuld aus Sicht des Schuldners.
Das deutsche „Forderung“ kann Gläubigerposition, geltend gemachte Zahlung oder bilanziellen Vermögenswert meinen. Dänisch trennt nach Perspektive. Fordring ist der juristische Kernbegriff, wenn ein Gläubiger eine Leistung verlangen kann. Krav ist weiter und alltagstauglicher. Tilgodehavende klingt nach offenem Posten oder Bilanzposition. Gæld ist die Gegenseite derselben Beziehung und meint die Schuld. Diese Blickrichtung entscheidet, ob der Text aus Sicht des Gläubigers oder Schuldners spricht.
„Forderung gegen den Schuldner“ heißt „fordring mod skyldneren“ oder „krav mod skyldneren“, nicht „fordring til skyldneren“.
„Offene Forderungen“ sind oft „udestående fordringer“ oder „tilgodehavender“, nicht automatisch „åbne krav“.
„Gæld“ nur nehmen, wenn aus Sicht des Schuldners gesprochen wird. Für die Forderung des Gläubigers ist es die falsche Richtung.
„Fordring“ wirkt in einfachen Mahnungen manchmal zu technisch; dort kann „krav“ natürlicher sein.
Mahnung, Insolvenzliste, Forderungsabtretung, Bilanz: hier muss die Blickrichtung stimmen. Fordring hält die Gläubigerposition fest, tilgodehavende macht daraus einen offenen Posten, gæld dreht die Perspektive zum Schuldner.
Bei „Forderung“ greift ein System gern zum breiten „krav“. In Mahnungen kann das reichen, aber in Verjährung, Insolvenz oder Abtretung verschwindet die Gläubigerposition. Genau dort braucht der Text „fordring“, weil es die übertragbare oder verjährende Forderung trägt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.