Vollmacht
Nimm „وکالتنامه“ für das Vollmachtsdokument. Geht es um die Befugnis selbst, passt „اختیار نمایندگی“ oder „صلاحیت وکالت“ besser.
„Vollmacht“ kann im Deutschen das Dokument oder die Befugnis meinen. Dari sollte das nicht verwischen: وکالتنامه ist das Schriftstück, صلاحیت وکالت die Ermächtigung, وکالت das Vertretungsverhältnis. In Verträgen und Behördenformularen ist diese Präzision wichtig.
Nicht jede Vollmacht mit وکالت allein übersetzen, wenn ausdrücklich das Dokument vorgelegt oder unterschrieben werden muss.
„Power of attorney“ ist normalerweise وکالتنامه, nicht قدرت وکیل.
Bei „Vertretungsmacht“ kann اختیار نمایندگی natürlicher sein als وکالتنامه.
Banken, Behörden und Gerichte fragen oft nach dem Schriftstück, nicht nur nach einer behaupteten Befugnis. Die Übersetzung muss deshalb Dokument, Vertretungsverhältnis und Handlungsbefugnis auseinanderhalten.
Bei „Vollmacht“ bleibt die Maschine oft bei وکالت stehen. Damit ist unklar, ob das Papier, die Befugnis oder die Vertretung gemeint ist. In Bank- und Behördenunterlagen kann genau diese Unschärfe den Nachweis der Vertretung verdecken.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.