Abtretung
assignment nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Übergang einer Forderung auf einen neuen Gläubiger. Novation meint etwas anderes, dort erlischt die alte Forderung. Im Zweifel entscheidet, ob dieselbe Forderung übergeht oder eine neue entsteht.
Bei der Abtretung wechselt die Forderung den Gläubiger, bleibt aber dieselbe Forderung mit allen Einreden. Die amtliche englische Fassung sagt assignment; der Zedent bleibt Vertragspartner, denn nur die Forderung geht über, nicht das Vertragsverhältnis. Novation ist deshalb keine zulässige Wiedergabe: Sie löscht die alte Verbindlichkeit und begründet mit Zustimmung aller Beteiligten eine neue. Wer beides gleichsetzt, verändert den Bestand der Einwendungen und die Wirksamkeitsvoraussetzungen.
Novation löscht die alte Forderung und begründet eine neue, die Abtretung überträgt dieselbe Forderung mit ihren Einreden.
Abtretung, Schuldübernahme und Vertragsübernahme sind zu trennen, es wechselt der Gläubiger, der Schuldner oder das ganze Vertragsverhältnis.
Im beiderseitigen Handelsgeschäft ist die Abtretung trotz vereinbarten Verbots wirksam, der Schuldner darf aber weiter mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten.
Die stille Zession wird dem Schuldner nicht angezeigt, englisch silent oder undisclosed assignment.
Verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor und die Vereinbarung wird zweisprachig geführt, hängt an der Fassung, was übergeht. Steht novation, unterstellt die Gegenseite eine Zustimmung des Schuldners und eine neue Verbindlichkeit. Für eine Vorabinformation nachrangig; im Forderungskaufvertrag ändert es die Rechtslage.
Abtretung trifft eine Maschine meist mit assignment, greift in Vertragskontexten aber gern zu novation oder transfer. Ob dieselbe Forderung mit ihren Einreden übergeht oder eine neue Verbindlichkeit entsteht, bleibt damit offen. Wo Zedent und Zessionar benannt sind, klärt sich das; in einer Vertragsüberschrift führt novation zu einer anderen Konstruktion.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.