Akteneinsicht

inspection of the files
Substantiv · Juristisch

inspection of the files für das Recht, die Verfahrensakten einzusehen; es steht in erster Linie dem Verteidiger zu. Im Ermittlungsverfahren kann es beschränkt werden, doch bestimmte Aktenteile und die haftrelevanten Informationen bleiben stets zugänglich. Im Zweifel entscheidet, ob haftrelevante Teile betroffen sind.

Wann welche Übersetzung
inspection of the files – das Recht, die dem Gericht vorliegenden oder vorzulegenden Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
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Warum

Das Recht ist der Kern der Verteidigung, denn ohne Aktenkenntnis lässt sich kein Vortrag führen. Solange die Ermittlungen laufen, kann die Einsicht versagt werden, wenn sie den Untersuchungszweck gefährden würde. Zwei Grenzen sind dabei absolut: Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, richterliche Untersuchungshandlungen mit Anwesenheitsrecht und Sachverständigengutachten dürfen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden; und sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft, sind die für die Beurteilung der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen gleichwohl zugänglich zu machen.

Typische Fehler

Das Recht steht vor allem dem Verteidiger zu, der Beschuldigte selbst hat einen engeren Zugang.

Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten und Sachverständigengutachten dürfen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.

Bei Untersuchungshaft sind die haftrelevanten Informationen gleichwohl zugänglich zu machen, in der Regel durch Akteneinsicht.

Discovery bezeichnet ein völlig anderes Verfahren des Common Law mit wechselseitiger Offenlegung.

Beispiele
Akteneinsicht beantragen to apply for inspection of the files
Untersuchungszweck purpose of the investigation
haftrelevante Aktenteile parts of the file relevant to detention
Sachverständigengutachten expert opinion
Verteidiger defence counsel
Abschluss der Ermittlungen conclusion of the investigation
Worauf es ankommt

Beantragt ein Verteidiger die Akten, entscheidet der Verfahrensstand über den Umfang. Steht discovery, erwartet ein amerikanischer Mandant eine wechselseitige Offenlegung zwischen den Parteien. Für eine Sachstandsanfrage nachrangig; in einer Haftsache hängt daran die Verteidigung gegen den Haftbefehl.

Was die Maschine übersieht

Akteneinsicht zerlegt eine Maschine zu file inspection oder greift zu discovery. Die zweite Fassung importiert ein Verfahren, in dem die Parteien einander offenlegen, während hier eine Behördenakte eingesehen wird, die die Staatsanwaltschaft führt. Wo der Verteidiger als Berechtigter genannt ist, klärt es sich; in einer Ablaufbeschreibung entsteht ein Parteienprozess.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.