Akteneinsicht
inspection of the files für das Recht, die Verfahrensakten einzusehen; es steht in erster Linie dem Verteidiger zu. Im Ermittlungsverfahren kann es beschränkt werden, doch bestimmte Aktenteile und die haftrelevanten Informationen bleiben stets zugänglich. Im Zweifel entscheidet, ob haftrelevante Teile betroffen sind.
Das Recht ist der Kern der Verteidigung, denn ohne Aktenkenntnis lässt sich kein Vortrag führen. Solange die Ermittlungen laufen, kann die Einsicht versagt werden, wenn sie den Untersuchungszweck gefährden würde. Zwei Grenzen sind dabei absolut: Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, richterliche Untersuchungshandlungen mit Anwesenheitsrecht und Sachverständigengutachten dürfen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden; und sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft, sind die für die Beurteilung der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen gleichwohl zugänglich zu machen.
Das Recht steht vor allem dem Verteidiger zu, der Beschuldigte selbst hat einen engeren Zugang.
Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten und Sachverständigengutachten dürfen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.
Bei Untersuchungshaft sind die haftrelevanten Informationen gleichwohl zugänglich zu machen, in der Regel durch Akteneinsicht.
Discovery bezeichnet ein völlig anderes Verfahren des Common Law mit wechselseitiger Offenlegung.
Beantragt ein Verteidiger die Akten, entscheidet der Verfahrensstand über den Umfang. Steht discovery, erwartet ein amerikanischer Mandant eine wechselseitige Offenlegung zwischen den Parteien. Für eine Sachstandsanfrage nachrangig; in einer Haftsache hängt daran die Verteidigung gegen den Haftbefehl.
Akteneinsicht zerlegt eine Maschine zu file inspection oder greift zu discovery. Die zweite Fassung importiert ein Verfahren, in dem die Parteien einander offenlegen, während hier eine Behördenakte eingesehen wird, die die Staatsanwaltschaft führt. Wo der Verteidiger als Berechtigter genannt ist, klärt es sich; in einer Ablaufbeschreibung entsteht ein Parteienprozess.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.