Anhörung
hearing nach der amtlichen Fassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Gelegenheit zur Äußerung vor einem belastenden Verwaltungsakt, beschreibend auch opportunity to comment. Sie erfolgt meist schriftlich. Im Zweifel entscheidet, ob die Äußerungsgelegenheit oder ein Gerichtstermin gemeint ist.
Vor einem Verwaltungsakt, der in Rechte eingreift, ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die amtliche englische Fassung sagt hearing. Genau hier liegt die Schwierigkeit: Hearing legt im englischen Sprachgebrauch einen mündlichen Termin nahe, während die verwaltungsrechtliche Anhörung in aller Regel schriftlich abläuft, oft als Schreiben mit Äußerungsfrist. Wer den Vorgang für einen englischsprachigen Empfänger verständlich machen will, kommt mit opportunity to comment näher an die tatsächliche Praxis heran.
Hearing legt im Englischen einen mündlichen Termin nahe, die Anhörung im Verwaltungsverfahren erfolgt regelmäßig schriftlich.
Anhörung und mündliche Verhandlung sind verschieden, die eine läuft im Verwaltungsverfahren, die andere vor Gericht.
Interrogation und questioning gehören ins Strafverfahren und treffen die verwaltungsrechtliche Anhörung nicht.
Die unterbliebene Anhörung kann nachgeholt werden, sie macht den Verwaltungsakt nicht ohne Weiteres unwirksam.
Kündigt eine Behörde an, einen belastenden Bescheid zu erlassen, und gibt vorher Gelegenheit zur Stellungnahme, muss der Empfänger erkennen, was von ihm erwartet wird. Steht hearing, rechnet er mit einem Termin und wartet auf eine Ladung, die nie kommt. Die Äußerungsfrist verstreicht derweil.
Anhörung wird maschinell zu hearing, was der amtlichen Fassung entspricht, im Englischen aber nach einem mündlichen Termin klingt. Der Empfänger wartet dann auf eine Ladung, statt schriftlich Stellung zu nehmen. Wo eine Äußerungsfrist im Text steht, klärt sich das; in einem knappen Anhörungsschreiben führt es zur verpassten Gelegenheit.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.