Anklageschrift
bill of indictment nach der amtlichen Fassung der Strafprozessordnung, verkürzt auch indictment. Anders als im Common Law entscheidet keine Grand Jury darüber, die Staatsanwaltschaft klagt an und das Gericht lässt zu. Im Zweifel entscheidet, ob das deutsche Anklagedokument gemeint ist.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft benennt den Angeschuldigten, die Tat und die Beweismittel und erhebt damit die öffentliche Klage. Amtlich heißt sie bill of indictment, verkürzt indictment. Der Systemunterschied ist erheblich: Im amerikanischen Recht stammt eine indictment von einer Grand Jury, in England gehört sie zum Verfahren vor dem Crown Court. In Deutschland fertigt sie die Staatsanwaltschaft allein, und erst das Gericht entscheidet im Zwischenverfahren über die Eröffnung. Wer indictment ohne Erläuterung setzt, lässt den Leser an ein Geschworenengremium denken, das es hier nicht gibt.
Die deutsche Anklageschrift stammt von der Staatsanwaltschaft, nicht von einer Grand Jury, das amerikanische Verfahren lässt sich nicht übertragen.
Charge sheet und information sind eigene Common-Law-Dokumente mit anderem Verfahrensweg, keine Entsprechung der Anklageschrift.
Anklageschrift ist das Dokument, Anklageerhebung der Vorgang, preferring charges, beides nicht vermengen.
Accusation ist zu allgemein und bezeichnet den Vorwurf, nicht das förmliche Anklagedokument.
Erhält ein Mandant die Anklageschrift und will wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird, trägt die Übersetzung den Verfahrensstand mit. Steht indictment ohne Zusatz, vermutet ein amerikanischer Leser eine Grand Jury dahinter. Für eine grobe Auskunft ist das gleichgültig; in der Übersetzung des Dokuments selbst gehört der deutsche Weg erkennbar.
Für Anklageschrift greift eine automatische Übersetzung zum vertrauten indictment und importiert damit stillschweigend das Grand-Jury-Verfahren. Dass hier die Staatsanwaltschaft allein anklagt und das Gericht erst zulässt, geht verloren. Wo der Text die Staatsanwaltschaft nennt, klärt es sich; in einem isolierten Dokument entsteht ein falsches Verfahrensbild.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.