Aufhebung des Schiedsspruchs
setting aside nach der amtlichen Fassung der Zivilprozessordnung für den einzigen Rechtsbehelf gegen einen Schiedsspruch. Appeal ist falsch, denn eine Überprüfung in der Sache findet gerade nicht statt. Im Zweifel entscheidet, ob nur die abschließend aufgezählten Gründe geprüft werden.
Gegen einen Schiedsspruch gibt es keine Berufung: Die Zivilprozessordnung lässt allein den Aufhebungsantrag zu, englisch application for setting aside. Geprüft werden nur abschließend aufgezählte Gründe wie fehlende Zuständigkeit, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verfahrensmängel und Verstoß gegen den ordre public; eine Überprüfung in der Sache findet nicht statt. Genau deshalb ist appeal falsch. Die Aufhebungsgründe und die Gründe, aus denen die Vollstreckung versagt wird, sind dieselben, einmal offensiv geltend gemacht und einmal zur Verteidigung.
Appeal setzt eine Überprüfung in der Sache voraus, die es hier gerade nicht gibt, richtig ist setting aside.
Annulment und vacatur sind gleichbedeutende Fassungen anderer Rechtsordnungen, im Modellgesetz und im deutschen Recht heißt es setting aside.
Challenge ist mehrdeutig und bezeichnet auch die Ablehnung eines Schiedsrichters.
Aufhebungsgründe und Versagungsgründe bei der Vollstreckung sind deckungsgleich, nur die Richtung unterscheidet sich.
Will eine Partei gegen einen Schiedsspruch vorgehen, entscheidet die Bezeichnung über die Erwartung an den Prüfungsumfang. Steht appeal, rechnet der Mandant mit einer neuen Sachprüfung, die es nicht gibt. Für eine erste Auskunft nachrangig; in der Beratung über die Erfolgsaussichten führt es zu falschen Erwartungen.
Aufhebung gibt eine Maschine im Verfahrenskontext gern als appeal wieder, weil das die geläufigste Fügung für ein Vorgehen gegen eine Entscheidung ist. Damit entsteht der Eindruck einer vollen Nachprüfung, obwohl nur wenige Gründe zählen. Wo die Aufhebungsgründe aufgezählt sind, klärt es sich; in einer Betreffzeile bleibt der Prüfungsumfang offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.