Aufrechnungslage
set-off situation oder conditions for set-off für die Lage, in der sich zwei fällige, gleichartige Forderungen gegenüberstehen. Nicht mit der Aufrechnung selbst (set-off) verwechseln. Im Zweifel entscheidet, ob die Voraussetzungen oder die Erklärung gemeint sind.
Die Aufrechnungslage ist der Zustand, in dem sich zwei Personen gegenseitig gleichartige und fällige Leistungen schulden, sodass die Aufrechnung erklärt werden kann, geregelt in Paragraph 387 BGB. Der Bestand führt die Aufrechnung selbst als set-off, die Lage ist set-off situation oder conditions for set-off. Wichtig ist die Trennung: Die Aufrechnungslage ist die Voraussetzung, die Aufrechnung die darauf gestützte Gestaltungserklärung. Wer beide mit set-off übersetzt, verwischt, ob nur die Voraussetzungen bestehen oder ob bereits aufgerechnet wurde, was über das Erlöschen der Forderungen entscheidet.
Aufrechnungslage ist nicht die Aufrechnung, die eine ist die Voraussetzung, die andere die Erklärung, set-off.
Gleichartigkeit und Fälligkeit heißen homogeneity und maturity, die Voraussetzungen nicht überspringen.
Set-off situation meint den Zustand, to declare set-off die Handlung, die daraus folgt.
Ohne Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, mutuality ist die erste Voraussetzung.
Prüft ein Anwalt, ob sein Mandant gegen eine Forderung aufrechnen kann, trägt die Wortwahl, ob nur die Voraussetzungen vorliegen oder schon aufgerechnet ist. Steht set-off, bleibt offen, ob die Lage oder die Erklärung gemeint ist. Grob mag das durchgehen; sobald es um die Voraussetzungen der Aufrechnung geht, gehört set-off situation hin.
Für Aufrechnungslage greift ein automatischer Übersetzer schlicht zu set-off, demselben Wort wie für die Aufrechnung selbst. Damit verschwindet, ob nur die Voraussetzungen bestehen oder bereits aufgerechnet wurde. Wo der Kontext das klärt, mag es durchgehen; in einer Prüfung der Aufrechnungsvoraussetzungen trennt set-off situation die Lage von der Erklärung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.