Ausweisung
expulsion nach der amtlichen Fassung des Aufenthaltsgesetzes für die behördliche Entscheidung, die den Aufenthalt beendet. Nicht mit der Abschiebung verwechseln, die den tatsächlichen Vollzug meint. Im Zweifel entscheidet, ob die Entscheidung oder ihre Durchsetzung gemeint ist.
Die Ausweisung ist die behördliche Entscheidung, die den Aufenthalt beendet; sie setzt eine Abwägung zwischen dem Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse voraus. Amtlich heißt sie expulsion. Sie ist scharf von der Abschiebung zu trennen, die den tatsächlichen Vollzug der Ausreisepflicht meint und amtlich deportation heißt. Das Deutsche unterscheidet also Entscheidung und Vollzug; wer beides mit deportation übersetzt, macht aus einem anfechtbaren Verwaltungsakt eine Vollzugsmaßnahme und verdeckt, dass gegen die Ausweisung Rechtsschutz möglich ist.
Ausweisung und Abschiebung sind verschieden, die eine ist die Entscheidung, die andere ihr Vollzug.
Deportation für die Ausweisung verdeckt, dass ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt.
Ausweisung und Ausweis nicht verwechseln, der Ausweis ist ein Identitätsdokument.
Mit der Ausweisung ergeht regelmäßig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, ban on entry and residence, das eigene Fristen hat.
Ordnet eine Behörde nach einer Verurteilung das Ende des Aufenthalts an, ist das zunächst eine Entscheidung, gegen die Rechtsmittel offenstehen. Steht in der Übersetzung deportation, klingt es nach einer bereits laufenden Vollzugsmaßnahme. Für eine Schilderung des Falls nachrangig; in einem Bescheid entscheidet es darüber, wogegen sich jemand wehrt.
Ausweisung und Abschiebung laufen maschinell beide auf deportation zu, weil das Englische die Trennung von Entscheidung und Vollzug nicht im selben Wortpaar führt. Ob eine anfechtbare Verfügung oder eine laufende Maßnahme gemeint ist, bleibt offen. Wo ein Rechtsbehelf erwähnt wird, klärt sich das; in einem Bescheid verschwindet der Angriffspunkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.