Beihilfe

aiding
Substantiv · Juristisch

aiding nach der amtlichen Fassung des Strafgesetzbuchs für das vorsätzliche Hilfeleisten zu einer fremden Tat, der Gehilfe heißt aider. Die Anstiftung heißt dagegen abetting. Im Zweifel entscheidet, ob jemand die Tat hervorgerufen oder nur gefördert hat.

Wann welche Übersetzung
aiding – das vorsätzliche Hilfeleisten zu der vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines anderen, mit zwingender Strafmilderung für den Gehilfen.
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Warum

Das deutsche Recht trennt drei Beteiligungsformen: Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe. Die amtliche englische Fassung gibt sie mit commission of offence, abetting und aiding wieder, die Personen entsprechend als offender, abettor und aider. Das Common Law zieht beide Teilnahmeformen in der festen Doppelformel aiding and abetting zusammen, sodass genau die deutsche Unterscheidung verlorengeht. Hinzu kommt die limitierte Akzessorietät: Die Teilnahme setzt eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat voraus, nicht aber deren Schuldhaftigkeit.

Typische Fehler

Aiding and abetting fasst im Common Law beide Teilnahmeformen zusammen und löscht die Unterscheidung von Anstiftung und Beihilfe.

Anstiftung heißt amtlich abetting, Beihilfe aiding, beide nicht vertauschen.

Die Teilnahme setzt eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat voraus, auf deren Schuld kommt es nicht an.

Accessory und accomplice sind Sammelbegriffe des Common Law und decken sich nicht mit einer der drei deutschen Beteiligungsformen.

Beispiele
Beihilfe leisten to aid the commission of an offence
Gehilfe aider
Anstiftung abetting
Anstifter abettor
Mittäter joint offenders
Haupttat principal offence
Worauf es ankommt

Liest ein englischer Anwalt in einem übersetzten Urteil von aiding and abetting, kann er nicht erkennen, welche Beteiligungsform festgestellt wurde. Gerade daran hängt aber die zwingende Strafmilderung des Gehilfen. Für eine Fallzusammenfassung mag das genügen; bei der Prüfung des Strafmaßes fehlt die entscheidende Angabe.

Was die Maschine übersieht

Eine automatische Übersetzung wählt für Beihilfe fast immer die englische Doppelformel aiding and abetting, weil sie dort feststeht. Damit verschwindet, ob Anstiftung oder Beihilfe vorliegt, und mit ihr die Strafmilderung des Gehilfen. Wo die Vorschrift zitiert wird, klärt es sich; in einem Urteilstenor bleibt die Beteiligungsform offen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.