Beschuldigter
accused für den Beschuldigten im deutschen Strafverfahren, im polizeilichen Vorfeld auch suspect. Die Stufen beachten: Angeschuldigter heißt amtlich indicted accused, Angeklagter defendant. Im Zweifel entscheidet, welches Verfahrensstadium erreicht ist.
Das deutsche Strafverfahren kennt drei Stufen derselben Person: Beschuldigter, sobald sich das Verfahren gegen ihn richtet, Angeschuldigter nach Erhebung der öffentlichen Klage, Angeklagter nach dem Eröffnungsbeschluss, so Paragraph 157 der Strafprozessordnung. Die amtliche englische Fassung bildet das mit accused, indicted accused und defendant nach. Das englische Verfahren kennt diese Dreiteilung nicht und arbeitet mit suspect, accused und defendant, ohne dass die Grenzen deckungsgleich wären. Wer alle drei deutschen Wörter mit accused übersetzt, löscht die Information, in welchem Stadium das Verfahren steht.
Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter sind drei Verfahrensstadien, amtlich accused, indicted accused und defendant, nicht drei Wörter für dieselbe Sache.
Suspect passt für das polizeiliche Vorfeld, nicht für den förmlich Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.
Defendant meint im Zivilprozess den Beklagten, im Strafverfahren den Angeklagten, die Rolle ergibt sich erst aus dem Zusammenhang.
Culprit und offender setzen die Täterschaft voraus und verletzen die Unschuldsvermutung, im laufenden Verfahren nicht verwenden.
Wandert eine Akte vom Ermittlungsverfahren über die Anklage bis zur Hauptverhandlung, wechselt die Bezeichnung der Person mit jedem Schritt. Steht überall accused, lässt sich dem übersetzten Schriftstück nicht mehr entnehmen, wie weit das Verfahren gediehen ist. Für eine Zusammenfassung genügt das; in einer Ladung trägt die Stufe die Rechtsfolge.
Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter laufen maschinell alle auf accused oder defendant zusammen, weil das Englische die deutsche Dreistufigkeit nicht kennt. Der Leser erfährt dann nicht mehr, ob ermittelt, angeklagt oder verhandelt wird. Wo ein Datum den Stand verrät, geht es auf; in einem Beschluss verschwindet die Stufe, an der die Rechtsfolge hängt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.