Besitz
possession fast immer, denn Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, nicht das Eigentumsrecht. Im Zweifel entscheidet, ob die tatsächliche Herrschaft oder das Recht gemeint ist.
Deutsch unterscheidet Eigentum als Recht von Besitz als tatsächlicher Herrschaft, und genau diese Linie verwischt im Englischen, wenn Besitz mit ownership übersetzt wird. Possession beschreibt allein die Sachherrschaft: Der Mieter, der Entleiher, sogar der Dieb haben Besitz, aber kein Eigentum. Wer den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum übersetzen will, braucht possession für die Herrschaft und ownership für das Recht, sonst verschwindet die Trennung, die das ganze Sachenrecht trägt.
Besitz ist nicht ownership, possession meint die tatsächliche Herrschaft, nicht das Eigentumsrecht.
Der Besitzer ist der possessor, nicht der owner, auch wenn beide dieselbe Person sein können.
„Besitz ergreifen“ heißt to take possession, nicht to take ownership, das wäre der Eigentumserwerb.
Unmittelbarer und mittelbarer Besitz heißen direct und indirect oder constructive possession, nicht immediate und mediate im Alltagssinn.
Sobald ein Herausgabeanspruch oder eine Räumung ansteht, hängt alles daran, ob Besitz oder Eigentum gemeint ist. Wird Besitz zu ownership, verlagert sich der Streit von der Herrschaft auf das Recht, und der Anspruch trifft ins Leere. Wo nur zählt, wer etwas in der Hand hält, genügt die grobe Übersetzung; sobald Besitz und Eigentum auseinanderfallen, muss possession stehen.
Wörtlich genommen wandert Besitz maschinell oft zu ownership, weil beides im Alltag als besitzen erscheint. Damit verschwindet die Trennung, die das Sachenrecht zwischen tatsächlicher Herrschaft und Eigentumsrecht zieht. Beiläufig folgenlos; in einem Herausgabe- oder Räumungsstreit entscheidet die Wortwahl, worum überhaupt gestritten wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.