Beurkundung
notarial recording nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die notarielle Beurkundung, bei der der Notar den Inhalt der Erklärung aufnimmt. Die Beglaubigung bestätigt dagegen nur die Unterschrift. Im Zweifel entscheidet, ob der Inhalt oder nur die Unterschrift beurkundet wird.
Die notarielle Beurkundung ist die strengste Form: Der Notar nimmt die Erklärung auf, verliest sie, belehrt die Beteiligten und beurkundet damit den Inhalt. Die amtliche englische Fassung sagt notarial recording, daneben ist notarial authentication verbreitet. Sie ist scharf von der öffentlichen Beglaubigung zu trennen, die nur die Echtheit der Unterschrift bestätigt und den Inhalt ungeprüft lässt. Grundstückskaufverträge und Erbverträge verlangen Beurkundung; wo nur Beglaubigung vorliegt, ist das Geschäft nichtig.
Beurkundung und Beglaubigung sind verschieden, die eine erfasst den Inhalt, die andere nur die Echtheit der Unterschrift.
Notarization ist der amerikanische Sammelbegriff und meint meist nur die Unterschriftsbeglaubigung, nicht die inhaltliche Beurkundung.
Der deutsche Notar belehrt und gestaltet, der amerikanische notary public prüft im Regelfall nur die Identität.
Wo das Gesetz Beurkundung verlangt, genügt eine Beglaubigung nicht, das Geschäft wäre nichtig.
Kauft jemand ein Grundstück in Deutschland, führt kein Weg an der notariellen Beurkundung vorbei. Steht in der Übersetzung notarization, denkt ein amerikanischer Käufer an einen Stempel auf seine Unterschrift und unterschätzt Termin, Verlesung und Kosten. Für eine erste Erklärung des Ablaufs reicht das; für die Formwirksamkeit nicht.
Beurkundung und Beglaubigung fallen maschinell beide auf notarization oder certification, weil das Englische die deutsche Zweiteilung nicht kennt. Ob der Notar den Inhalt aufgenommen oder nur die Unterschrift bestätigt hat, verschwindet. Wo ein Grundstück im Spiel ist, ahnt der Fachmann das Richtige; in einer Formklausel entscheidet es über die Wirksamkeit.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.