Bote
messenger, wenn jemand nur eine fertige fremde Erklärung übermittelt, ohne eigenen Entscheidungsspielraum. Vom Stellvertreter, dem agent, trennen, der eine eigene Willenserklärung abgibt. Im Zweifel entscheidet, ob eine fremde Erklärung übermittelt oder eine eigene abgegeben wird.
Der Bote übermittelt eine fertige, fremde Willenserklärung, während der Stellvertreter eine eigene Erklärung im Namen des Vertretenen abgibt, und diese Grenze entscheidet über wichtige Fragen. Im Englischen ist messenger der Bote, agent der Vertreter. Ob jemand Bote oder Vertreter ist, bestimmt, auf wessen Person es bei Geschäftsfähigkeit, Willensmängeln und Kenntnis ankommt, und ob eine Anfechtung wegen Falschübermittlung greift. Wer den Boten mit agent oder representative übersetzt, verwischt, dass er gerade keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat und nur eine fremde Erklärung transportiert.
Bote ist messenger, nicht agent, der Bote überbringt nur, der Vertreter erklärt selbst.
Beim Boten kommt es auf den Geschäftsherrn an, nicht auf ihn selbst, anders als beim Vertreter.
Die falsche Übermittlung durch den Boten führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Vertretung ohne Vertretungsmacht.
Messenger meint hier den Erklärungsboten, nicht einen bloßen Kurier von Waren.
Gibt ein Mitarbeiter nur ein vom Chef fertig formuliertes Angebot weiter, trägt die Wortwahl, dass er Bote und nicht Vertreter ist. Steht agent, klingt es nach eigenem Entscheidungsspielraum, den der Bote nicht hat. Grob mag das untergehen; sobald es auf Willensmängel oder Anfechtung ankommt, gehört messenger hin.
Für Bote greift ein automatischer Übersetzer oft zu agent oder representative, denselben Wörtern wie für den Stellvertreter. Damit verschwindet, dass der Bote nur überbringt und keine eigene Erklärung abgibt. Wo der Unterschied keine Rolle spielt, mag es durchgehen; sobald Geschäftsfähigkeit oder Willensmängel geprüft werden, trennt messenger den Boten vom Vertreter.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.