Bürgschaft
suretyship nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Bürge selbst heißt surety. Guarantee führt zur selbstständigen Garantie und verwischt gerade den Unterschied. Im Zweifel entscheidet, ob die Sicherheit vom Bestand der Hauptschuld abhängt.
Die Bürgschaft ist akzessorisch: Sie steht und fällt mit der gesicherten Hauptforderung, und der Bürge kann grundsätzlich auf die Vorausklage gegen den Hauptschuldner verweisen. Die amtliche englische Fassung sagt suretyship für den Vertrag und surety für den Bürgen. In der Bankpraxis wird dagegen häufig guarantee für beides verwendet, obwohl die Garantie gerade nicht akzessorisch ist. Wer eine Bürgschaft als guarantee übersetzt, nimmt dem Sicherungsgeber die Einreden aus dem Grundverhältnis, auf die es im Streitfall ankommt.
Guarantee bezeichnet die selbstständige Garantie, die Bürgschaft ist dagegen akzessorisch, beides nicht mit demselben Wort übersetzen.
Der Bürge ist surety, nicht guarantor, auch wenn beide Wörter in der Praxis vermischt werden.
Die Einrede der Vorausklage heißt amtlich defence of unexhausted remedies, bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft entfällt sie.
Surety bond ist ein amerikanisches Produkt mit eigenen Regeln und keine Wiedergabe der deutschen Bürgschaft.
Unterschreibt jemand für den Kredit eines Angehörigen und die Bank legt ein englisches Formular vor, entscheidet die Wortwahl über die Einreden. Steht guarantee, kann der Sicherungsgeber die Einwendungen aus dem Darlehensverhältnis verlieren. Für eine Auskunft am Telefon nachrangig; in der Sicherungsurkunde selbst trägt es die Haftung.
Bürgschaft und Garantie landen maschinell beide bei guarantee, weil das Englische die Akzessorietät nicht im Wortpaar führt. Ob der Sicherungsgeber die Einwendungen des Hauptschuldners geltend machen kann, verschwindet damit. Wo die Hauptforderung im Satz steht, ahnt der Leser die Bindung; in einer Sicherungsurkunde entscheidet genau dieser Punkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.